Das juristische Geschehen verlagerte sich aufgrund des USA-Urteils an die deutschen Gerichte.
⇒ März 2017 – Landgericht Düsseldorf
Fünf Hinterbliebene reichten über den Mönchengladbacher Anwalt Christof Wellens Klagen auf höheres Schmerzensgeld ein.
Parallel dazu klagten drei Angehörige aus Paraguay, vertreten durch eine Frankfurter Kanzlei, ebenfalls am selben Gericht auf insgesamt rund 3,7 Millionen Euro. Diese Gruppe gehörte nicht den Anwaltskooperationen rund um Anwalt Giemulla an.
Ergebnisse:
Im August 2018 einigten sich die fünf von Wellens vertretenen Familien außergerichtlich mit der Lufthansa. Die Zahlungen sollen deutlich über den ursprünglichen Angeboten gelegen haben. Genaueres wurde nicht bekannt gegeben. Die Klagen wurden daraufhin zurückgezogen.
Über die Hinterbliebenen aus Paraguay konnte ich leider keine öffentlichen Informationen zu einem konkreten Gerichtsurteil oder einem Vergleich finden.
https://www.n-tv.de/panorama/Familien-erhalten-hoeheres-Schmerzensgeld-article20593645.html
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⇒ Mai 2017 bis Juli 2020 – Verfahren am Landgericht Essen
Das größte Verfahren leitete der Anwalt Prof. Elmar Giemulla im Mai bei o.g. Landgericht ein. Er begann mit einer Musterklage, die er im September auf fast 200 Hinterbliebene von 42 Todesopfern erweiterte. Zunächst richtete sie sich gegen die Lufthansa-Flugschule in Arizona, an der der Copilot A. Lubitz ausgebildet wurde. später auch direkt gegen die Lufthansa AG.
Ziel:
Zu den bereits gezahlten Entschädigungen von 10.000 € pro Hinterbliebenem für das eigene Leid und 25.000 € pro Opfer für die erlittene Todesangst wurden zusätzliche 30.000 € pro Angehörigen sowie weitere 25.000 € pro Opfer gefordert (auch mit Blick auf die Klärung der Schuldfrage).
Ergebnis:
Am 6. Mai 2020 fand schließlich die Verhandlung statt, und am 1. Juli fiel die Entscheidung des Gerichts.
Das Landgericht wies die Klagen ab. Es begründete dies damit, dass weder die Lufthansa noch die Flugschule für die fliegerärztlichen Untersuchungen zuständig gewesen seien, sondern der Staat. Es sei also eine hoheitliche, staatliche Aufgabe. Konkret wurde das Luftfahrtbundesamt als Adressat genannt. Die Lufthansa wäre daher der falsche Ansprechpartner.
Ergänzung: Blogbeiträge 05.07.2020, Sonntag – die Entscheidung des Landgerichtes in Essen
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⇒ August 2020 bis September 2021 – Berufungsverfahren am Oberlandesgericht Hamm (2021)
Die Kläger legten am Oberlandesgericht in Hamm Berufung ein, da sie das Urteil von Essen nicht nachvollziehen können.
Am 01.06.2021 sollte das Verfahren stattfinden, doch das Oberlandesgericht verschob es auf einen nicht näher bestimmten Zeitpunkt wegen der Corona-Pandemie.
Am 14. September 2021 fand der Prozess statt. Das Gericht bestätigte das Urteil vom Landesgericht in Essen. Die Flugmediziner nähmen bei der Untersuchung von Piloten eine hoheitliche Aufgabe wahr, für die das Luftfahrtbundesamt verantwortlich sei. Daher sei die Bundesrepublik der richtige Ansprechpartner und nicht die Lufthansa. Die Revision beim Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.
Ergänzung: Blogbeitrag 14.09.2021, Dienstag – Prozess vor dem OLG in Hamm
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⇒ Juli 2022 – Verfahren am Landgericht Frankfurt am Main
Einige Hinterbliebene klagten gesondert am obigen Landgericht Frankfurt am Main gegen die Lufthansa (Grund für gesonderte Klage).
Das Gericht schloss sich am 04. Juli ausdrücklich den Urteilen des OLG Hamm und des LG Essen an: Flugmediziner übten eine hoheitliche Aufgabe aus, daher habe Lufthansa ihre eigenen Pflichten nicht verletzt.
Ergänzung dazu: Blogbeitrag 19.07.2022, Dienstag – geringe Hoffnung auf Gerechtigkeit
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⇒ März 2022 – Das französische Strafverfahren wird eingestellt
Unmittelbar nach dem Flugzeugabsturz leitete die Staatsanwaltschaft Marseille ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung ein.
Ziel:
Untersucht wurden mögliche Verantwortlichkeiten von Lufthansa/Germanwings, der behandelnden Ärzten des Copiloten sowie des Luftfahrt-Bundesamts
Nach jahrelangen Ermittlungen stellten die Untersuchungsrichterinnen das Verfahren im März 2022 ein.
Ergebnis:
Es wurden keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der Fluggesellschaft oder der Ärzte festgestellt. Die Schweigepflicht der behandelnden Fachkräfte und die Regelungen des Datenschutzes in Deutschland verhinderten eine Weitergabe der medizinischen Informationen an den Arbeitgeber. Lubitz habe seine Erkrankung verschwiegen. Niemand habe den absichtlichen Absturz durch Lubitz vorhersehen können.
Ergänzung: Blogbeitrag 03.03.2022, Donnerstag – die französische Justiz gibt ihre Entscheidung bekannt
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⇒ Mai 2023 – Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs in Madrid
Das Gericht in Madrid hob einen Beschluss des Landgerichts in Barcelona aus dem Jahr 2019 teilweise auf und sprach vierzehn spanischen Familien höhere Schadenersatzansprüche zu. Vor dem Urteil lagen die Entschädigungen zwischen ca. 20.600 € und 105.000 €.
Die Richter kritisierten, dass der dort festgelegte prozentuale Aufschlag auf die Standardentschädigungen (wie sie in Spanien bei Verkehrsunfällen angewendet werden) zu gering gewesen sei. Die tiefe und anhaltende Trauer, die der Verlust eines nahestehenden Menschen durch solch eine Katastrophe auslöst, sei nicht angemessen gewesen. – umso mehr, da sie durch die vorsätzliche Handlung des Copiloten herbeigeführt wurde und nicht durch ein versehentliches Ereignis.
Nach der Erhöhung erhielten die Familien im Durchschnitt 70.000 bis 130.000 €.
Ergänzung: Blogbeitrag 17.05.2023, Mittwoch – ein spanischer Gerichtsentscheid
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⇒ Juli 2023 – Klage gegen den deutschen Staat beim Landgericht in Braunschweig
Den Gerichtsurteilen von Essen, Hamm und Frankfurt folgend, reichten rund 32 Hinterbliebene im Juli 2023 beim Landesgericht in Braunschweig Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA), ein.
Begründung (Amtshaftung):
Die turnusmäßigen flugmedizinischen Untersuchungen des Copiloten durch die Fliegerärzte seien mangelhaft gewesen. Dadurch sei die Schwere seiner psychischen Erkrankung nicht erkannt und er weiter als flugtauglich eingestuft worden.
Ergänzung: Blogbeitrag 09.11.2025, Sonntag – zwischen Moral und Recht
Das Verfahren hat bis heute (Juli 2026) nicht begonnen …
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Der juristische Weg ist noch lange nicht abgeschlossen. Sobald es Neuigkeiten gibt, setze ich diese Chronologie im Blog unter dem Menü »ZUSÄTZLICHES« fort und aktualisiere diesen Beitrag. Denn die Suche nach der Wahrheit ist uns in unserem Leben ohne Jens sehr wichtig geworden.
Kein Urteil der Welt wird ihn uns zurückbringen – doch sind wir fest davon überzeugt, dass wir es ihm schuldig sind.
© Brigitte Voß
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