Erst jetzt berichten die Zeitungen über die anstehende gerichtliche Verhandlung zwischen Lufthansa und Hinterbliebenen des Flugzeugabsturzes im September vor dem Landgericht in Essen. In der lautenTonart der Medien ginge es den Angehörigen nur um ein höheres Schmerzensgeld.
Mit einer im Vergleich dazu leiseren Stimme, die, wenn überhaupt, nur schwach an die Öffentlichkeit gelangt, geht es den klagenden Familien vorrangig um die Schuldfrage. Wer ist verantwortlich dafür, dass solch ein psychisch gestörter Copilot wie Andreas Lubitz Passagiermaschinen fliegen durfte. Da in Deutschland keine strafrechtlichen Prozesse gegen Unternehmen möglich sind, muss versucht werden, dies über ein zivilrechtliches Verfahren zu klären. Doch darüber ist in den Zeitungen kaum etwas zu finden.
Der Copilot hatte zu Beginn seiner Ausbildung im November 2008 eine schwere depressive Episode, die mit Suizidgedanken einhergehen kann. Er setzte damals aus, da er nach den Rechtsparagrafen als fluguntauglich galt, und ließ sich ärztlich behandeln.
Nach anfänglichen zwei Verweigerungen im April 2009 (im Rahmen der nach einem Jahr fälligen Erneuerungsprüfung) und im Juli 2009 durch denselben Sachverständigen, ihm das Tauglichkeitszeugnis erneut zu erteilen, stellte Lubitz einen Antrag auf Neubewertung. Dieser hatte zur Folge, dass ihm die Fliegertauglichkeit der Klasse 1 abermals zugesprochen wurde, allerdings unter Bedingung einer weitergehenden Psychotherapie und dem Vorbehalt, dass bei Auftreten eines Rückfalls die Sondergenehmigung erlöschen würde und damit auch seine Pilotenlizenz. Doch keiner der Ärzte der nachfolgenden jährlichen Untersuchungen beachtete den SIC_REV-Vermerk auf der Genehmigungsformular, der das beinhaltete. Offensichtlich interessierte sie die entsprechende Krankenhistorie des Copiloten nicht. So wurden jährlich die Sondergenehmigungen zur Flugtauglichkeit ohne weitere Überprüfung einfach fortgesetzt.
Ab 2013 erlangte in Deutschland eine EU-Richtlinie für die zivile Luftfahrt Gültigkeit. Sie verlangt bei bestimmten psychiatrischen Erkrankungen zwingend eine Zweituntersuchung durch einen Experten/psychiatrische Beurteilung zur Bescheinigung der Flugtauglichkeit, was niemals erfolgt ist. Im Fall von Andreas Lubitz wäre sie notwendig gewesen.
Die flugmedizinischen Berichte sowie die Ergebnisse der Tauglichkeitsuntersuchung wurden anonymisiert an das LBA (Pseudonymisierung) übermittelt. Dadurch war es unmöglich, diese Daten dem untersuchten Bewerber zuzuordnen, was im Widerspruch zum EU-Recht stand. Bereits vor dem mörderischen Flugzeugabsturz, im Jahr 2014, kritisierten zunächst die EASA und kurz darauf die EU-Kommission Deutschland, weil es die EU-Gesetze schlichtweg ignorierte. Die medizinische Krankengeschichte konnte nicht zurückverfolgt werden. Trotzdem gab es keinerlei Korrekturen durch die deutschen Verantwortlichen.
Die letzten beiden Untersuchungen des Copiloten in den Jahren 2013 und 2014 fanden somit unter Missachtung des EU-Rechts statt.
Die Lufthansa, aber, weist jegliche Schuld von sich.
Jens und all die Insassen des furchtbaren Fluges hätten noch leben können.
Das Schmerzensgeld wird unter anderem daran bemessen, was die Opfer von dem Flugzeugabsturz mitbekommen haben, und wie lange sie leiden mussten. In der Klageerwiderung des Konzerns, die den Angehörigen seit Mai des Jahres vorliegt, stellt sie die absurde, unmoralische, gar zynische Behauptung auf, die Passagiere der Germanwings-Maschine hätten von dem Absturz nichts bemerkt. Ich schrieb in meinem Blogbeitrag vom 13.05.2019 mit der Überschrift »Ferner wurde für 09:33 Uhr der Kabinenservice angekündigt,…« bereits darüber.
In dem heutigen Beitrag gehe ich auf ein weiteres angebliches Argument in der Klageerwiderung der Lufthansa vom 04.04.2019 ein, dass die These, die Passagiere hätten nichts vom Absturz mitbekommen, untermalen soll. Die Rechtsvertreter der Fluglinie berufen sich auf Äußerungen von Angehörigen, die sie nach der Informationsveranstaltung der französischen Untersuchungsbehörde BEA (siehe Blogbeitrag »12.03.2016, Sonnabend – BEA-Informationsveranstaltung«) der Presse gegenüber machten. Die »Aachener Nachrichten« vom 14.03.2016 berichten auf Seite 5 darüber. Sie schreiben, dass Hinterbliebene nach der Veranstaltung äußerten, es seien Aussagen getroffen wurden, die sie beruhigt hätten: Die Opfer hätten von ihrer todbringenden Situation nichts mitbekommen, weil 1) der Autopilot so eingestellt gewesen wäre, dass die Passagiere den Absturz als normalen Sinkflug empfunden hätten (… davon konnte ich allerdings in dem entsprechenden Abschlussbericht nichts finden … ) und weil 2) der Flugkapitän bei dem Versuch der Kontaktaufnahme mit dem Copiloten durch die verriegelte Cockpit-Tür gelassenen gewirkt hätte. Beim Toilettengang hätte er sich zu viel Zeit genommen, als das hätte Panik herrschen können. (Im vorgenannten Blogbeitrag habe ich eine andere Auslegung dazu geschrieben.) Außerdem waren die Klopfgeräusche an der Tür nur schwach und die gedämpften Schreie der Opfer erst unmittelbar vor dem Aufprall zu hören gewesen. Der Cockpit-Voice-Recorder hatte all das aufgezeichnet. Allerdings muss man wissen, dass er für die Aufzeichnung der Geräusche und Stimmen innerhalb des Cockpits konzipiert ist und nicht für die, die sich außerhalb der Cockpit-Tür zutragen. Daher ist anzuzweifeln, dass das Aufnahmegerät die wahre Realität vor der Tür und im Passagierraum wiedergegeben hat. Wahrscheinlich haben die Schreie der Passagiere im Verlauf des Absturzes an Intensität zugenommen, sodass sie erst gegen Ende auf der Tonaufnahme zu hören waren.
Während der Informationsveranstaltung der BEA brach eine Hinterbliebene,
die bei der Katastrophe ihren Mann verloren hat, in einen Schwall emotionsgeladener Worte aus und weinte herzzerbrechend angesichts der sachlichen Informationen, die die BEA-Spezialisten gemäß ihrer Aufgabe präsentierten, die aber das Sterben unserer Lieben knallhart näher brachten. Die Notfallseelsorger kümmerten sich um sie.
Einige Angehörige beruhigten sich, als sie auf die Frage einer Mutter die Erwiderung eines der Sachverständigen hörten, die Opfer hätten nichts von der Katastrophe mitbekommen.
Es ist verständlich, dass wir nicht wollen, dass sie gelitten haben. Notanker sind stets willkommen.
Ich selbst kann mich nicht an die Antwort der Fachleute erinnern. Offensichtlich hatte sie mich nicht überzeugt.
Nach der vorliegenden Faktenlage gehe ich nach wie vor davon aus, dass die Passagiere den Absturz, der mit einer dreimal höheren Sinkgeschwindigkeit erfolgte, mitbekommen haben müssen.
© Brigitte Voß
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