14.09.2021, Dienstag – Prozess vor dem OLG in Hamm

°DREIHUNDERTACHTUNDDREIßIG WOCHEN NACH DER KATASTROPHE°
Gestern Abend sind wir unmittelbar von Le Vernet nach Hamm gefahren, wo heute das Oberlandesgericht über unsere Berufung entscheidet.
Tagsüber besichtigen wir die Stadt und treffen uns mit einer Freundin. Der erste Weg führt uns jedoch zum OLG, wo wir die Lage sondieren. Die Stühle im Foyer stehen bereit. Wir sind erstaunt, wie viele es sind, denn in erster Instanz hatte das Landgericht in Essen einen anderen Schuldigen ausgemacht. Plötzlich ist es nicht mehr die Fluggesellschaft (siehe Link: 05.07.2020, Sonntag – die Entscheidung des Landgerichtes in Essen). Das hat einige Angehörige bewogen, aus dem Prozess auszusteigen. Sie sind müde geworden. Lufthansa und ihre Rechtsanwälte haben es geschafft, die Betreffenden zu zermürben. Zunehmendes Alter, aber auch gesundheitliche Probleme, mögen ihren Anteil daran haben. Es fällt schwer, sich stets von Neuem mit der Katastrophe und allem, was damit zusammenhängt, auseinanderzusetzen.
Ich bin nervös, schließlich dreht es sich um unseren Sohn, der umgebracht wurde.
Das Kopfkino läuft auf Hochtouren. Es ziehen imaginäre Bilder vorbei, die mir zeigen, was sich in den letzten Minuten des Absturzes im Flugzeug abgespielt haben mag. Ich sehe die pure Todesangst in den Augen von Jens. Sie haben sich in meinem Kopf derart festgekrallt, dass ich sie nicht löschen kann, trotz der Hilfeversuche der Psychologin.
Allerdings ist das eigene Leid nichts gegen seine Angst.
Unser persönliches Ziel der Klage ist es, dass endlich jemand die Verantwortung für den Tod so vieler Menschen übernimmt und die schlampigen Fehler eingesteht, die diese absichtlich herbeigeführte Katastrophe ermöglichten. Die Pannen, die Flugmediziner im Vorfeld verursacht haben, sind nachweisbar, und ihre Namen sind bekannt. Sie waren der Lufthansa unterstellt. Warum wollen die Richter des Hohen Gerichts dies nicht sehen?
Es ist zu bezweifeln, dass unsere Berufung vor dem OLG in Hamm eine gerechtere Entscheidung bringt.
Vor Beginn des Prozesses treffen wir vor dem Gerichtsgebäude auf Hinterbliebene. Obwohl wir uns lange nicht gesehen haben, versiegt die sonst übliche Wortflut.
Wir nehmen Platz. Das Verfahren beginnt. Es ist offensichtlich, auf welcher Seite das Gericht steht – definitiv nicht auf unserer.
Die Arroganz der Anwälte der Fluglinie spricht Bände. Ihre Statements sind von kühler Sachlichkeit geprägt, als handele es sich ausschließlich um Geldbeträge und nicht um Schuld und um die armen Opfer, die sich mit Flug 4U9525 der Lufthansa anvertrauten.
Sie verlangen von uns, die Schockschäden zu beweisen, was auf mich erniedrigend wirkt. Ich könnte genug nachweisen, aber was ist mit den Hinterbliebenen, die ihren Kummer in sich hineinfressen, die nie zum Arzt gegangen sind, oder denen es nicht liegt, sich vor Psychologen zu öffnen. Sie leiden genauso, und niemand nimmt es wahr. Mein Mann ist solch ein Kandidat.
Und überhaupt, wichtiger ist, dass die schludrigen Fehler, die aufgetreten sind, vor aller Welt benannt und analysiert werden. Sie haben den Massenmord erst ermöglicht. Der Fall ist von öffentlichem Interesse, denn derartige Pannen dürfen sich nicht wiederholen. Die Schuldigen müssen zur Rechenschaft gezogen werden.
Stattdessen folgt das OLG Hamm der Entscheidung des Landgerichtes in Essen: Die Fluggesellschaft wird von jeglicher Schuld freigesprochen. Sie wird auf das Bundesluftfahrtamt geschoben.
Die Richter beziehen sich auf ein Urteil aus den 1950er-Jahren, das besagt, dass der Bund für die Fehler haftet, die der TÜV bei der Zulassung eines Fahrzeuges macht. Die Gutachter beim TÜV werden vom Staat beauftragt, die Fahrtauglichkeit eines Fahrzeugs zu prüfen, und dieses Prinzip wenden sie jetzt ebenso auf die Flugärzte an, die zwar bei Lufthansa angestellt sind, aber eine hoheitliche Aufgabe wahrnehmen. Das Urteil vergleicht die Tätigkeiten des TÜV mit der von den Flugmedizinern, was mich verwirrt. Man kann das doch nicht gleichsetzen! Im Fall der Katastrophe handelt es sich um Menschen, deren Eignung, Passagiere zu fliegen, geprüft wird, und nicht um Fahrzeuge. Autos haben keine Psyche. Trotzdem werden diese Tätigkeiten gleichgestellt. Schon dies stößt auf Kritik. Damit haben wir einen neuen Verantwortlichen, nämlich den Staat.
Die Anwälte der Lufthansa schieben gemeinsam mit den Richtern die Paragrafen hin und her, als wären es Schachfiguren, dabei handelt es sich um Jens und um all die Opfer der Germanwings-Katastrophe. Ich könnte heulen.
Unsere Rechtsanwälte argumentieren menschlich, haben aber von vornherein keinerlei Lobby. Ihre Einwände werden schlichtweg übergangen.
Stattdessen wird die Schuld für den Absturz auch von diesem Gericht auf das Bundesluftfahrtsamt geschoben. Hat die Behörde von seiner Verantwortung gewusst? Das ist zu bezweifeln. Und überhaupt, wie soll das funktionieren. Es wird gegen EU-Recht verstoßen, indem die Gesundheitsdaten der Piloten in anonymisierter Form an das Bundesluftfahrtamt übermittelt werden. Dadurch war und ist es unmöglich, diese Daten dem untersuchten Bewerber zuzuordnen. (Siehe 12.08.2019, Montag – Verfehlungen rund um Flug 4U9525).
Schwerstens enttäuscht und frustriert verlassen wir das Gerichtsgebäude. Einige mit Tränen in den Augen. Wir stehen eine Weile mit unserem Rechtsanwalt zusammen.
Journalisten wuseln um uns herum.
Die Anwälte der Fluglinie rauschen im Eiltempo an uns vorbei. Sie würdigen uns keines Blickes. Von ihrer Seite kommt keine noch so winzige Floskel des Bedauerns über die Lippen oder wenigstens ein Kopfnicken uns zum Gruß zustande – im Gegensatz zum Hauptrichter, der empathische Worte an uns richtete. Wir sind ein Nichts für sie, aber störend.
Angeblich sitzt jetzt das Hohe Gericht zusammen, um das endgültige Urteil zu fällen. Ein Urteil, das nach meiner Meinung vor der Verhandlung feststand. Ich hatte gehofft, dass dieser Prozess den Weg für weitere Nachforschungen ebnet. Stattdessen dürfen wir nicht mehr in Revision gehen, aber in Beschwerde.
Der Copilot hat sich geschickt seiner Schuld entzogen. Die Lufthansa hat es mit ihrem juristischen Schlupflochspiel jetzt ebenfalls geschafft, die Verantwortung von sich zu weisen.
Ich bin bestürzt und nachdenklich.
Vor dem Gerichtsgebäude stehen drei Polizeiwagen mit der Blickrichtung zum Eingang des OLG und damit zu den Angehörigen. Wegen uns???????
© Brigitte Voß


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2 Gedanken zu “14.09.2021, Dienstag – Prozess vor dem OLG in Hamm”

  1. Unglaublich. Wie unempathisch kann man sein?? Wie können die Verantwortlichen sich selbst noch in die Augen sehen?

    Aber wer weiß? Vielleicht werden sie von ihrer Fehlentscheidung Nacht für Nacht verfolgt…

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