08.03.2020, Sonntag – Gedanken zur Flugsicherheit

Eine Neufassung des deutschen Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) steht kurz vor der Vollendung.
Eine der größten Bedrohungen für die Sicherheit des Luftverkehres stellen Innentäter dar. Die Version regelt eine strengere Sicherheitsüberprüfung des Flugpersonals. Piloten, Flugbegleiter, das Boden- und Sicherheitspersonal, Reinigungskräfte sowie Warenlieferanten dürfen die sensiblen Sicherheitsbereiche der Flughäfen und der Luftverkehrswirtschaft nur betreten, wenn sie sich strafrechtlich nichts zu Schulden kommen lassen haben und erwiesenermaßen rechtstreu sind. Neu geregelt werden die Zuverlässigkeitsüberprüfungen. So ist es den Luftsicherheitsbehörden erlaubt, Auskünfte, beispielsweise bei Behörden und Ämtern der Polizei, des Vollzugs, des Verfassungsschutzes, beim Bundeskriminalamt, dem Bundesnachrichtendienst, Zoll sowie bei weiteren Einrichtungen einzuholen. Ausländer werden in dem Gesetz ebenfalls berücksichtigt.
Ohne Überprüfung dürfen die betreffenden Personen ihre Tätigkeit nicht ausüben, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, Terroranschläge zu verhindern. Allerdings ist der Absturz der Germanwings-Maschine in den französischen Alpen nicht die Folge eines terroristischen Angriffs.
So viel ich weiß, besaß der Copilot A. Lubitz keine kriminelle Vergangenheit, galt als unbescholtenes Blatt und hatte sich dem deutschen Recht entsprechend verhalten. Er würde die strengeren Sicherheitsüberprüfungen, die in dem Gesetz beschlossen wurden, folgenlos bestehen.
Der Mord an den 149 Flugzeuginsassen war nicht politisch motiviert und kam aus den Reihen der Lufthansa. A. Lubitz hatte gesundheitliche/psychische Probleme, die durch schlampige Kontrollen seitens des flugmedizinischen Dienstes der Fluglinie bei der jährlichen Vergabe der Flugerlaubnis übersehen wurden. Hier müsste man ansetzen, um eine Wiederholung der Tat ausschließen zu können. Nicht jeder Täter lässt sich durch eine politische Motivation (Terrorismus) treiben.
Voraussetzung hierfür wäre, die deutschen Datenschutzbestimmungen/Schweigepflicht zu ändern. Um dieses Thema gab es unmittelbar nach der Katastrophe großes Gedöns, auch von namhaften Politikern, was sich allmählich in ein anhaltendes Nichts auflöste. Von einer Änderung der Datenschutzgesetze redet heutzutage niemand mehr.
Ist nicht der Kampf gegen das Verbrechen wichtiger als der Datenschutz? Für die Volksvertreter offensichtlich nicht. So wie die Situation jetzt ist, kann sich die Tat eines A. Lubitz wiederholen.

Das fünfte Jahresgedenken wirft seine Schatten voraus. Wir haben die Einladung zur Gedenkfeier in Frankreich von der Lufthansa erhalten. Wir sind froh, dass wir und unsere Angehörigen-Freunde ein privates Domizil in Le Vernet gemietet haben. So können wir uns jederzeit zurückziehen und den Abend in individueller Atmosphäre ausklingen lassen. Das Abendessen zusammen mit den angereisten Hinterbliebenen im Übernachtungshotel bleibt aus. Durch den Alkohol geht es manchmal laut zu, was den ein oder anderen in der speziellen Situation der Trauer stört.
Bei schönem Wetter wollen wir zur Aussichtsplattform mit Blick auf die Absturzstelle wandern, bei Starkregen, Nebel oder Schneesturm nehmen wir an der Veranstaltung in der Kathedrale von Digne teil.
Wir hatten versucht, anteilig von Lufthansa, die Kosten für die Mahlzeiten und die selbst organisierte Unterkunft ersetzt zu bekommen, aber das lehnte sie mit der Begründung ab, dass sie selbst der Organisator der Anreise und des Aufenthalts der nächsten Angehörigen in Frankreich sind.
Unser Freundesehepaar ist ebenfalls erbost. Seitdem ihr Sohn mit der Freundin in der Germanwings-Maschine ums Leben kam, können sie beim besten Willen kein Flugzeug mehr betreten. Bisher durften sie wenigstens mit dem Zug von Deutschland bis Aix-en-Provence reisen, doch das ist den beiden in der Kürze der Zeit des Aufenthaltes zu stressig geworden. (Wir sind nicht mehr die Jüngsten.) Trotz des Verschuldens der Fluggesellschaft an der Katastrophe ist sie nicht gewillt, die Fahrt nach Le Vernet und zurück per Privat-Pkw zu bezahlen, obwohl das für sie billiger wäre. Es wäre nicht Bestandteil ihrer Einladung.
Lufthansa zeigt uns deutlich, wer hier das Sagen hat, und wo es langgeht.
© Brigitte Voß


Entdecke mehr von SEELENRISSE

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

2 Gedanken zu “08.03.2020, Sonntag – Gedanken zur Flugsicherheit”

  1. Liebe Frau Voß,
    Je mehr ich in Ihrem Blog lese, wie mit den Angehörigen der Opfer von Seiten der Lufthansa umgegangen wird, desto wütender werde ich😡😡!
    Einfach nur eine bodenlose Frechheit und Unverschämtheit!
    Eigentlich müsste darüber über sämtliche Medien berichtet werden, sodass über solche Vorgänge der Lufthansa, viel mehr an die Öffentlichkeit gelangt.
    Was müssen Sie als Angehörige noch alles aushalten??
    Bin fassungslos!
    LG und bleiben Sie gesund🙏.
    Michaela Bergmann

    Gefällt 1 Person

    1. Liebe Frau Bergmann,
      danke für Ihre Meinungsäußerung.
      Da ich aus der Rückschau schreibe, hat sich zwischenzeitlich einiges geändert. Die Lufthansa zahlt momentan zwei Übernachtungen sowie die persönliche Anreise, auch wenn kein Flugzeug genutzt wird. Nur damals war das so und hat uns sehr verärgert.
      Herzliche Grüße
      Brigitte

      Like

Hinterlasse einen Kommentar