17.05.2023, Mittwoch – ein spanischer Gerichtsentscheid

Der spanische Oberste Gerichtshof hat den Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes von 2015 mehr Gerechtigkeit verschafft. Acht Jahre nach der furchtbaren Katastrophe wurden 14 Familien endlich höhere Schadenersatz-Ansprüche zugesprochen. Das ist mal eine Entscheidung, die den Angehörigen zugutekommt. Zumindest ist es eine Anerkennung ihres Leides. Das Gericht in Madrid hat festgestellt, dass der prozentuale Zuschlag auf die Entschädigung für Autounfälle, der 2019 festgelegt wurde, zu gering ist.
Schon wieder fällt das Wort Unfall. Sie haben die Entschädigungsansprüche der Hinterbliebenen mit einem Unfall verglichen. Wie kann man das tun, wenn es sich um einen vorsätzlich geplanten Mord handelt.
Die BEA hat bereits auf dem Titelblatt ihres Untersuchungsberichtes zum Absturz des Germanwings-Airbusses das Unwort verwendet. Es stimmt, die BEA schreibt accident in ihrem Abschlussbericht, was richtigerweise als Unfall übersetzt wurde. Schon damals hat mich diese Bezeichnung gestört. Allerdings ist es nicht die Aufgabe der französischen Untersuchungsbehörde, Schuld zuzuweisen, sie wertet keine Schuld, sondern sie betrachtet nur die zur Verfügung stehenden objektiven Daten und technischen Sachverhalte zum Absturzhergang. Ich denke, es ist wichtig, zwischen der Position von G. Lubitz, dem Vater des Copiloten, und der der BEA zu unterscheiden. Er verwendet den Begriff Unfall, ich glaube, das war bei seiner Pressekonferenz zum zweiten Jahrestag der Katastrophe im März 2017, weil er der Meinung ist, dass sein Sohn kein Mörder ist.
Immerhin erkennen die spanischen Richter die Außergewöhnlichkeit des sogenannten Unfalls an. Sie heben die damals festgelegte Entschädigungssumme um 25 Prozent an.
»Eine derart geringe prozentuale Erhöhung der Entschädigung (…) unterscheidet sich kaum von dem, was bei einem Verkehrsunfall gewährt würde«, schrieben die Richter. »Die anhaltende Trauer, die für den Verlust eines geliebten Menschen bei einer solchen Katastrophe typisch und äußerst schmerzhaft ist, wird so nicht ausreichend entschädigt, umso mehr, als das Unglück nicht zufällig geschah, sondern von einem Besatzungsmitglied vorsätzlich herbeigeführt wurde«, stand in der Urteilsbegründung. Meinen die Richter etwa Mord? Ich kenne die spanische Rechtsprechung nicht. Immerhin betrachten sie den Flugzeugabsturz als ein außergewöhnliches Ereignis, das sich von einem Unfall unterscheidet und mit voller Absicht ausgeführt wurde.
Auch hat das Gericht die Schwere der psychischen Belastung und die Herausforderungen anerkannt, mit denen die Hinterbliebenen der Katastrophe konfrontiert werden. Der Flugzeugabsturz war für viele ein Wendepunkt im Leben, der ihre Existenz in eine vollkommen andere Richtung katapultiert hat.
Nach nunmehr acht Jahren, lebe ich weiter, lache, bewahre meine Neugier. Ich pflege meine Hobbys, in die ich mich wieder voll und ganz vertiefen kann. Weder habe ich mich dem Alkohol ergeben, noch ist meine Ehe an den Folgen des Flugzeugabsturzes zerbrochen.
Allerdings ist es ein Dasein in einer anderen Zeitrechnung mit einer geschädigten Psyche, die sich auf meine Gesundheit auswirkt. Es ist ein Leben, das durch dieses einschneidende Ereignis nachhaltig geprägt wurde.
Das Urteil des spanischen Gerichtshofs ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es kann zwar den Schmerz der Angehörigen nicht beseitigen, aber es kann einigen Hinterbliebenen helfen, einen gewissen Abschluss zu finden und den Trauerprozess zu erleichtern.
© Brigitte Voß


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