Seit Anfang des Monats erfolgt die Krankschreibung elektronisch, jedoch nur für gesetzlich Versicherte. Das bisherige Papierformular wurde ersetzt. Die Ärzte übermitteln die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt und digital an die Krankenkassen, von denen die Arbeitgeber die Krankmeldung anschließend elektronisch abrufen. Dieses Verfahren soll ein wesentlicher Beitrag zur Verhinderung von Betrug und Missbrauch sein. Zudem gewährleistet es eine zuverlässige und lückenlose Dokumentation der Krankheitszeiten, was beispielsweise für die Zahlung von Krankengeld wichtig ist.
Zunächst nahm ich an, dass mit der neuen Regelung alles besser werden würde.
Arbeitnehmern wäre es nicht mehr möglich, ihre Krankschreibung vor dem Arbeitgeber zu verbergen. Im Fall von Copilot A. Lubitz hätte das jetzt angewendete Verfahren verhindert, dass er seine Krankmeldung bei der Lufthansa unterschlägt. Der tragische Flugzeugabsturz wäre nie passiert, und Jens wäre noch am Leben.
Zudem könnte die Arbeitsstelle bei Unklarheiten den behandelnden Arzt kontaktieren, um Näheres über die Erkrankung zu erfahren. so hätte man womöglich Schlimmeres abwenden können – so dachte ich zumindest.
Bei genauerer Beschäftigung mit dem Thema musste ich leider meine Meinung korrigieren.
Auch wenn kein gelber Krankenschein mehr vorgelegt werden muss, sind erkrankte Berufstätige nach wie vor verpflichtet, ihre Arbeitsstelle umgehend über ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Erst dann weiß der Arbeitgeber Bescheid und kann die entsprechenden Daten elektronisch bei der Krankenkasse abrufen. Anders ausgedrückt: Die Vorlagepflicht entfällt, aber die Meldepflicht bleibt bestehen.
Folgende Daten werden preisgegeben: der Name der versicherten Person, Beginn und Ende der Krankmeldung, die Kennzeichnung als Erst- und Folgemeldung sowie Angaben zu einem möglichen Arbeitsunfall. Der Arbeitgeber erfährt weder, welcher Arzt die Krankschreibung ausgestellt hat, noch Genaueres über die Diagnose.
Ich war enttäuscht über die verpasste Gelegenheit, die Wiederholung eines solchen Massenmordes zu verhindern. Allerdings hätte sie unseren Jens nicht zurückgebracht …
Die Gerichte schweigen weiterhin und werden vermutlich nie klären, wer die Verantwortung für diese schreckliche Tat trägt. Niemand wird zur Rechenschaft gezogen, was schon schlimm genug ist. Doch entscheidende Dinge, die dazu beitragen könnten, eine Wiederholung einer solchen Katastrophe zu verhindern, werden ebenfalls nicht geändert. Alle eingeführten Maßnahmen waren nichts weiter als reiner Aktionismus. Ein Wimpernschlag reichte aus, um 149 unschuldige Menschen von bewusster Hand in den Tod zu reißen, aber es geschieht nichts. Es wird hingenommen, als sei es einfach so passiert.
Mit der Einführung der elektronischen Krankschreibung hätte man durch Anpassung der Regelungen und entsprechende gesetzliche Änderungen die Chance gehabt, eine solche Tat zu verhindern:
Bei sensiblen Berufen, die für die Sicherheit der Menschen wichtig sind, wie Piloten, Busfahrern und ähnlichen Tätigkeiten sollten Arbeitgeber automatisch benachrichtigt werden, wenn ein Mitarbeiter krankgeschrieben wird. Dadurch wäre es dem Betroffenen unmöglich, seine Krankschreibung vor der Arbeitsstelle zu verheimlichen, wie es im Fall des Copiloten geschehen ist.
Eine strengere gesetzliche Meldepflicht für Ärzte wäre gerade in Berufen notwendig, bei denen psychische oder physische Erkrankungen ein erhebliches Risiko darstellen. Spätestens dann hätten bei der Lufthansa die Alarmglocken schrillen können, und man hätte A. Lubitz als untauglich für seine Tätigkeit erklärt.
Dem Arbeitgeber sollte außerdem die Möglichkeit gegeben werden, bei weiteren Fragen Kontakt mit den behandelnden Ärzten aufzunehmen. Meinetwegen in anonymisierter Form.
Möglicherweise sollten auch Sicherheitsbehörden oder spezialisierte medizinische Dienste, die für die Überwachung von Hochrisikoberufen zuständig sind, einen eingeschränkten Zugriff auf die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsdaten haben. Dieser Zugang müsste klar definiert und strikt auf relevante Fälle begrenzt sein.
All dies würde jedoch voraussetzen, dass die Gesetze zum Datenschutz und zur Schweigepflicht der Ärzte geändert werden müssten.
Nach dem Flugzeugabsturz wurde zwar intensiv über Datenschutz, Schweigepflicht sowie über die Meldung von Gesundheitsproblemen bei sicherheitsrelevanten Berufen diskutiert, doch leider wurden daraus keine Konsequenzen gezogen. Eine große Chance wurde vertan, weil die entsprechenden Gesetze nicht angepasst wurden. Die Politik hat es versäumt, aus einer schrecklichen Tragödie zu lernen und rechtzeitig zu handeln. Das ist ein unverzeihliches Versagen. Während die Hinterbliebenen trauern, steht der Staat tatenlos daneben. Ist das nicht ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft?
Wenn wir aus solchen Fehlern keine Lehren ziehen, riskieren wir, ähnliche Katastrophen in der Zukunft zu erleben.
Ist es nicht eine der obersten Pflichten des Staates, seine Bevölkerung zu schützen?
© Brigitte Voß
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