19.07.2022, Dienstag – geringe Hoffnung auf Gerechtigkeit

° DREIHUNDERTZWEIUNDACHTZIG WOCHEN NACH DER KATASTROPHE °
Das Landgericht in Frankfurt lehnt die Klage gegen die Lufthansa ebenfalls ab. Es hatte offensichtlich nur darauf gewartet, wie vorher das LG in Essen 2020 und das OLG in Hamm 2021 urteilen würden. Wie die unterschiedlichen Standorte für die Angehörigen zustande gekommen sind, habe ich in früheren Beiträgen bereits erklärt. Die drei Gerichte haben entschieden, dass nicht der Konzern der richtige Ansprechpartner ist, sondern die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA).  Die flugmedizinischen Ärzte würden eine hoheitliche Aufgabe erfüllen, und somit müssten sie dem LBA zugeordnet werden. Der dritte negative Bescheid war zu erwarten. Daher waren wir weniger enttäuscht als die beiden vorherigen Male. Trotzdem wirkt sich diese erneute Entscheidung nicht positiv auf die Trauerverarbeitung aus.
Ich möchte, dass endlich diese Seite des Lebensbuches umgeschlagen werden kann. Doch dazu müssten diejenigen, die den gewaltsamen Tod so vieler Menschen erst ermöglichten, zur Verantwortung gezogen werden. Freiwillig werden sie sicher nie ihre Schuld bekennen.
Wer haftet für die Arbeit der Fliegerärzte? In meinen Augen ist es nach wie vor die Lufthansa. Allerdings wurde anders entschieden.
Es wird wohl kaum erfolgreich sein, gegen die Bundesrepublik vorzugehen. Sie sitzt am längeren Hebel. Trotzdem fühlen wir uns Jens gegenüber verpflichtet, obwohl weitere Angehörige abspringen werden. Sie steigen bewusst ohne zusätzliche Abfindung aus dem zermürbenden, zähen Klageprozess aus.
Unsere wahre Motivation vor Gericht zu klagen, besteht in der Klärung der Frage, wie es überhaupt zu dem Todesflug kommen konnte. Nur haben wir jetzt infolge der Gerichtsentscheide einen anderen Gegner. Wenn das alles nicht so traurig wäre, käme es einem Abenteuer gleich.
Ich kann nicht verstehen, dass der Mord an 149 Menschen, darunter unser Jens, schlichtweg unter den Teppich gekehrt wird.
Ist es nicht verwunderlich, dass eine angeblich derart psychisch gestörte Person in das Cockpit gelangen konnte? Sie hätte für den Flugbetrieb gar nicht erst zugelassen werden dürfen. Offensichtliche Fehler wurden gemacht, sogar gegen das EU-Recht wurde verstoßen, doch die Richter wollen dies nicht sehen. Eine Begründung, warum diese Fakten für die Hohe Gerichtsbarkeit keine Rolle spielen, ist mir niemals zu Ohren gekommen, außer, dass nach nunmehr sieben langen Jahren der Anklage die Lufthansa urplötzlich keinerlei Schuld am Absturz des Airbusses treffen kann. Der neue Ansprechpartner wäre der Staat als Träger des Luftfahrt-Bundesamtes. Vorher war auf gar keinen Fall die Rede davon.
Eine Berufung gegen diesen Entscheid schätzen unsere Juristen als aussichtslos ein. Daher konzentrieren sie sich lieber auf die Vorbereitung einer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Es ist nicht akzeptabel, dass niemand die Haftung für das Fehlverhalten der Fliegerärzte übernimmt.
Die Namen der Anwälte, die uns vertreten, haben sich geändert. Das hauptverantwortliche Rechtsanwaltsbüro ist nunmehr die Kanzlei Baum, Reiter & Kollegen. Prof. Dr. Elmar Giemulla will mit ihnen eng zusammenarbeiten. Er meint: »Auf diese Weise sind wir zur Geltendmachung Ihres Anspruchs fachlich sowie auch personell und organisatorisch optimal aufgestellt.«
Das Anwaltsbüro hat seine Vertretungen in Düsseldorf und Berlin. Der Name Gerhart Baum dürfte einigen noch bekannt sein. Er war von 1978 bis 1982 Innenminister unter dem Bundeskanzler Helmut Schmidt. Vorher war er bei Friedrich Genscher im Innenministerium tätig. Ob das für unsere Interessen hilfreich sein kann, wird sich erweisen.
© Brigitte Voß


Entdecke mehr von SEELENRISSE

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

Hinterlasse einen Kommentar