Die französischen Untersuchungsrichterinnen stellen nach sieben Jahren Ermittlungsarbeit das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung der 149 Insassen des Germanwing-Fluges 4U9525 ein. Sie sollten klären, ob eine strafrechtlich relevante Verantwortungslosigkeit vorliegt und wer dafür einzustehen hat.
In Frankreich ist es im Gegensatz zu Deutschland erlaubt, auch strafrechtliche Ermittlungen gegen Unternehmen durchzuführen. Daher hatten wir Hoffnungen in die drei Richterinnen gesetzt, die mit den Jahren schwand. Einiges mussten wir in dieser Zeit erleben, sodass sich diese Entscheidung in eine Kette von Enttäuschungen einreiht. Man schluckt, und das Leben geht für uns weiter. Derartige Reaktionen sind unter dem Begriff Selbstschutz einzuordnen. Vielleicht wird man durch die Geschehnisse rund um die Germanwings-Katastrophe unempfindlicher, resilienter.
Mit der Einstellung des Verfahrens spricht die französische Justiz die Ärzte, darunter Psychologen, die der Copilot konsultiert hatte, sowie die Konzernmutter Lufthansa von jeglicher strafrechtlicher Verantwortung frei.
In Frankreich und anderen Ländern, wohl auch in Deutschland, wird wegen der Missbrauchsskandale über eine Aufhebung des Beichtgeheimnisses diskutiert, was in meinen Augen seine Berechtigung hat. Nach einer Beichte müssen die Priester über das Gehörte schweigen. In Deutschland hingegen bleibt die Schweigepflicht der Ärzte trotz des Todes von so vielen unschuldigen Menschen unantastbar. Obwohl anfänglich von hochrangigen Politikern lautstark gefordert, wurde sie nicht reformiert. Sie schützt nach wie vor die Täter und nicht deren (potenzielle) Opfer.
»Das Strafgericht in Marseille kam zu dem Ergebnis, dass niemand habe vorhersehen und verhindern können, dass der Copilot den Airbus am 24. März 2015 absichtlich zum Absturz bringt und gegen einen Berg steuert«, sagte die Sprecherin der Kammer für Massenunfälle.
Ich stoße mich an der Bezeichnung Unfall. Und, wie im Blog mehrfach begründet, hätte der Mord bei gewissenhafter Arbeit der Flugmediziner der Lufthansa, verhindert werden können.
Die französischen Richterinnen stützen sich bei ihrer Entscheidung auf die Analyse eines Mediziners, der als Inspektor für die öffentliche Gesundheit tätig gewesen ist, sowie auf ein psychiatrisches Gutachten, das zwei Fachleuten anvertraut wurde. Weiter erfährt man über diese Sachverständigen kein Wort. Mich würde interessieren, ob die Experten unabhängig vom Konzern oder anderer relevanter Personen/Behörden/Institutionen usw., agieren konnten. Zweifel sind angebracht. Nichts ist über sie in Erfahrung zu bringen. Wurden sie an die französische Justiz vermittelt? Und wenn ja, von wem?
In den deutschen Medien wird kaum über die Einstellung des Verfahrens zu berichtet, und falls doch, ist es stets derselbe Inhalt.
Etwas ergiebiger ist die Presse Frankreichs. Immerhin ist in der La Dépêche zu lesen (ich übersetze): Die Tat wurde dennoch als „rechtswidrig, willkürlich und vorsätzlich“ definiert. Nach Ansicht der Richter entschied Andreas Lubitz den Flugzeugabsturz im Vorfeld und ignorierte die Schläge des Flugkapitäns gegen die verriegelte Cockpittür. „Der Sinkflug zwischen dem Verlassen des Cockpits durch den Kapitän und dem Aufprall dauerte 10 Minuten und 38 Sekunden“, „die Vorsätzlichkeit dieses Suizidversuches ist unbestreitbar“, versichern die Richter. Sie fügten hinzu, dass Andreas Lubitz wegen „Mordes“ angeklagt worden wäre, wenn er überlebt hätte, aber sein Tod habe zum „Erlöschen des öffentlichen Verfahrens“ geführt.
A. Lubitz hat sich feige der Verantwortung entzogen.
Für mich ist einfach unvorstellbar, dass eine so schwer psychisch geschädigte Person, wie der Copilot, nicht die Aufmerksamkeit seines Arbeitgebers Lufthansa, eventuell seiner Kollegen oder Freunde auf sich gezogen haben soll. Doch ist es zum Leidwesen von uns Hinterbliebenen passiert. Von seiner Familie mag ich gar nicht reden.
Trauer und Zweifel bleiben.
© Brigitte Voß
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