Das Landesgericht in Essen verkündete seine endgültige Entscheidung bezüglich der Klagen von Angehörigen gegen die Flugschule, in der der Copilot ausgebildet wurde, sowie gegen die Lufthansa. Das Urteil deutete sich bereits am 6. Mai an. Die Richter hatten einen neuen Adressaten für eventuell weitere rechtliche Schritte definiert und bestätigten dies in dem aktuellen Beschluss.
Der Vorsitzende räumte ein, dass bei der Erteilung der Fluglizenz für den depressiven Copiloten einiges falsch gelaufen sein könnte, denn er sagte: »Die Ärzte könnten etwas übersehen haben, bei den Untersuchungen könnte es Fehler gegeben haben.« Die Lufthansa träfe dafür keine Schuld, da die Flugsicherheit und damit die medizinische Überwachungspflicht in der Verantwortung des Staates läge. Als zuständige Behörde würde das Luftfahrtbundesamt (LBA) tätig sein. Die flugmedizinische Überwachung geschähe im hoheitlichen Auftrag, somit müssten die Flugärzte als Beauftragte (Beliehene) des Staates angesehen werden. »Es ist die Aufgabe des Staates, für tragfähige und wirksame Regeln zu sorgen.«
Davon war in den letzten fünf Jahren niemals die Rede. Stets galt die Lufthansa als die Beklagte. Ein sogenanntes Leihverhältnis wurde seit der Katastrophe von keinem der Entscheidungsträger in Betracht gezogen. Aber plötzlich ist es anders …
Wie ich von unserem Rechtsanwalt erfahren muss, ist Deutschland das einzige Land in Europa, das eine derartige Entscheidung getroffen hat, obwohl überall das EU-Recht gilt (???).
Der Beschluss kam überraschend und lässt mich frustriert, enttäuscht und deprimiert zurück.
Man munkelt bereits, dass sich damit das Gericht viel Arbeit erspart. Mit der Reinwaschung der Lufthansa muss es keine aufwendigen Beweisverfahren mehr führen, wer was falsch gemacht hat. Auch in finanzieller Hinsicht entfällt für die Richter die Notwendigkeit, für jeden Kläger durch einen Fachmann feststellen zu lassen, wie sehr die Psyche durch den Flugzeugabsturz geschädigt wurde. Ein sogenannter Experte hätte ermittelt, wie tief der Tod des Opfers die jeweiligen Angehörigen emotional beeinflusst hat. Diese Entblätterung hätte für mich weitreichende Auswirkungen gehabt, da alle schmerzhaften Gefühle ungefiltert wieder hochgekommen wären.
In den Verhandlungen geht es zwar ums Geld, doch ist es nicht mein Hauptgrund. Für die Seele wäre es gut, wenn die Verantwortlichen, die durch grobe Fahrlässigkeit die Katastrophe ermöglichten, benannt oder gar zur Rechenschaft gezogen würden. Ein Pilot, mit einer derartigen Krankengeschichte hätte niemals ein Passagierflugzeug steuern dürfen. Dennoch ist es im Fall von Andreas Lubitz geschehen. Nach dem Abbruch seiner Ausbildung an der Flugschule wegen einer schweren Depression hatte er erhebliche Schwierigkeiten, erneut ein Tauglichkeitszeugnis zu erhalten. Nach mehreren Anläufen gelang es ihm schließlich mit einer Sondergenehmigung. Der Grundstein für den Tod von 149 Menschen war damit gelegt.
Da er mit diesem Dokument für die Lufthansa fliegen durfte, musste sie gewusst haben, dass bei ihm die Gefahr eines Rückfalls bestand. Sie hätte Überwachungsmaßnahmen in die Wege leiten und EU-Recht beachten müssen, was beides nicht geschah. (Zur Vermeidung ständiger Wiederholungen in meinem Blog, bitte ich den interessierten Leser, den folgenden Link anzuklicken, der die Thematik genauer beschreibt: 12.08.2019, Montag – Verfehlungen rund um Flug 4U9525.)
Nun gut, die Fluggesellschaft ist jetzt fein raus. Für mich sind die Fliegerärzte nach wie vor Angestellte der Lufthansa, also waren sie auch für sie tätig.
Die Begründung für die Ablehnung der Klage bezüglich der Flugschule erzeugt in meinem Gehirn ein überdimensionales Fragezeichen. Der Vorsitzende der Richter sagt dazu: »Niemand käme auf die Idee, den Fahrlehrer, der die Überlandfahrten begleitet hat, in die Pflicht zu nehmen, wenn ein Autofahrer später in den Gegenverkehr fährt.«
Haben die Richter überhaupt die Tragweite des Geschehens erfasst? Der psychisch labile A. Lubitz steuerte Passagiermaschinen und verursachte willentlich den Tod von 149 Menschen, die sich ihm anvertraut hatten. Man kann ihn nicht mit einem privaten Autofahrer vergleichen, der im Gegenverkehr fährt.
Wie lax gehen doch die Richter mit der Verantwortung um! Unser armer Jens und mit ihm 148 Flugzeuginsassen, darunter die Crew, mussten sterben.
Ich kann die Entscheidung im Angesicht des Todes so vieler Menschen beim besten Willen nicht begreifen.
Wahrscheinlich werden wir über den Rechtsanwalt Berufung einlegen. Im Grunde genommen dreht es sich nicht nur um die Interessen der hinterbliebenen Familien. Die Flugsicherheit dürfte ebenso für die Öffentlichkeit eine gewisse Bedeutung haben.
Die deutsche Gerichtsbarkeit enttäuscht mich zutiefst.
Wo lebe ich eigentlich? In einem Rechtsstaat?
© Brigitte Voß
Entdecke mehr von SEELENRISSE
Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.
