°ZWEIHUNDERTZWEIUNDSIEBZIG WOCHEN NACH DER KATASTROPHE°
Der Bundesrat in der Schweiz plant eine Teilrevision des Luftfahrtgesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Flugverkehr. Anlass zur Änderung ist der Germanwings-Absturz im März 2015, der den bewusst herbeigeführten Tod von 149 Insassen zur Folge hatte. Ihr Ziel ist, die periodische Überwachung von physischen und psychischen Erkrankungen der Piloten, Fluglotsen und sogar der Flugbegleiter zu verbessern. Das schließt unangekündigte Alkoholkontrollen mit ein. In Deutschland wurden sie bereits eingeführt. Mithilfe eines neuen Melderechts sollen Ärzte und Psychologen Informationen über gesundheitliche Störungen, die Zweifel an der Flugtauglichkeit aufwerfen, unproblematisch an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) weiterleiten können. Dafür ist vorgesehen, sie von der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden. Es wird erwartet, dass die geplanten Neuregelungen in der Schweiz im März 2022 in Kraft treten.
Im Gegensatz dazu wird in Deutschland die ärztliche Schweigepflicht als eine Art heilige Kuh betrachtet, die wie im Hinduismus riesigen Respekt genießt, sodass man ihr, egal, was sie anstellt, nichts anhaben darf. Ähnlich wie in anderen Ländern hat das Schweigegelübde der Mediziner die wohlwollende Absicht, die Privatsphäre des Erkrankten zu schützen und das Vertrauen zwischen Arzt und Patient aufrechtzuerhalten. Nur, was bringt mir dieses Vertrauen, wenn schwerwiegende Krankheiten, die zur Berufsunfähigkeit führen, verschwiegen werden und damit in einer Katastrophe enden. Oder wenn dadurch potenziellen Gewalttätern ermöglicht wird, ihre kriminellen Gedanken in die Tat umzusetzen? Unser Schmerz um Jens ist unermesslich.
Um so mehr freuen wir uns über eine Mitteilung, mit der uns die Medien überrascht haben. Die weltweite Reisewarnung wird zum 15. Juni für die meisten EU-Mitgliedsstaaten aufgehoben. Wir informieren uns beim Auswärtigen Amt genauer. Frankreichs Grenze ist wieder ohne Einschränkungen für Reisende, auch aus Deutschland offen. Spontan beschließen wir, nach Le Vernet zu fahren.
Auf unsere Anfrage hin teilt die Lufthansa mit, dass sie die freiwilligen (!) Hilfsleistungen durch die Coronakrise begrenzen musste. Davon sind ebenso die individuellen Reisen zum Besuch der Absturzstelle betroffen. Über den Zeitpunkt der Wiederaufnahme wurde noch nicht entschieden.
Wir werden privat für uns reisen. Damit fühlen wir uns ohnehin wohler. Manfred und Heide, unsere Angehörigen-Freunde, haben angerufen und uns mitgeteilt, dass auch sie beschlossen haben, nach Le Vernet zu fahren. Es hat uns gegenseitig nicht überrascht, dass wir die gleichen Pläne haben. Es ist schön, zu wissen, dass wir diese besondere Reise gemeinsam erleben werden. Wir sind aufgeregt und freuen uns sehr. Zum Jahresgedenken mussten wir aufgrund der Corona-Beschränkungen zu Hause bleiben, was uns wahrhaft schwerfiel. Es kommt mir vor, als wären seit unserem letzten Besuch in Le Vernet unendlich viele Jahre vergangen. Dabei waren wir erst zum Jahresende dort. Das kleine Bergdorf in den südfranzösischen Alpen ist für uns zu einer zweiten Heimat geworden.
Ich setze mich sofort mit Maryse in Verbindung, die im Büro des Bürgermeisters arbeitet. Sie freut sich, dass wir wieder nach Frankreich kommen. Wir sind gesund geblieben, und Covid-19 hat sowohl sie als auch uns verschont. Möge es so bleiben. Sie reserviert uns die gewünschte gîte.
Obwohl die Strecke über die Schweiz kürzer ist, beschließen wir, nur über Frankreich zu fahren. Je weniger Landesgrenzen, desto sicherer für uns. Man weiß nie, wozu das unsichtbare Virus die Grenzbeamten verleiten könnte.
Wir sind dankbar, erneut nach Le Vernet reisen zu können. Diese Region nahe der Absturzstelle hat für uns eine große Bedeutung. Wir schätzen die Möglichkeit, dorthin zurückzukehren.
© Brigitte Voß
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