29.09.2017, Freitag – Schmerzensgeld und Opferentschädigung

Rein zufällig entdecke ich in den Medien, dass am 17. Juli des Jahres der Bundestag ein Gesetz erlassen hat, das den Anspruch auf Hinterbliebenengeld regelt, wenn eine besonders nahestehende Person durch Fremdverschulden getötet wurde. Für den seelischen Schmerz, der dadurch den betreffenden Hinterbliebenen zugefügt wurde, soll der Ersatzpflichtige eine angemessene Entschädigung in Geld zahlen. Wie hoch der Beitrag ausfällt, wird nicht genannt. Das müssen offensichtlich die Gerichte entscheiden. Im Laufe der Zeit werden sich je nach Situation spezielle Beträge einpendeln. Die Vorschrift wurde ins Bürgerliche Gesetzbuch, ins Straßenverkehrsgesetz, ins Arzneimittelgesetz sowie in weitere Gesetze aufgenommen. Nur dem Luftverkehrsgesetz wurde zusätzlich ein Absatz hinzugefügt, der besagt, dass das Hinterbliebenengesetz nicht auf Ereignisse anzuwenden ist, die sich vor dem 22. Juli 2017 ereignet haben. Somit wird der Absturz des Germanwings-Airbusses bewusst ausgeschlossen. WARUM? Auf wessen Veranlassung ist das geschehen?
Mich stört, dass für die Geschwister des Getöteten kein »besonderes persönliches Näheverhältnis« angenommen wird, denn sie fallen aus dem genannten Personenkreis heraus, der berechtigt ist, eine Entschädigung zu erhalten. Trotzdem bewerte ich die das Gesetz für Deutschland positiv, weil ich aus eigener Erfahrung weiß, was solch eine Katastrophe in den Seelen der hinterbliebenen Familien anrichten kann. Je mehr im Vorfeld juristisch geklärt wurde, desto besser ist es für den Opfer-Angehörigen, vor allen Dingen, wenn ein Ereignis wie der Germanwings-Absturz die Öffentlichkeit berührt, und die Medien darüber berichten. Ist Schmerzensgeld im Spiel, sind Häme und Neid nicht fern. Sie belasten den Trauernden zusätzlich. Es war ein langer Weg, bis das Leid der Geschädigten sowie von Personen, die einen ihnen nahehestenden Menschen an die nackte Gewalt verlieren mussten, anerkannt und rechtlich geregelt wurde.
Ich lese derzeit ein Buch mit dem Titel »Die Überlebenden von Mogadischu«, verfasst von Martin Rupps, der darin das Schicksal der Geiseln nicht nur in der gekaperten Lufthansa-Maschine »Landshut« schildert, sondern auch nach ihrer Befreiung.
Am 13.10.1977 wurde das Flugzeug auf der Strecke von Mallorca nach Frankfurt am Main von vier Palästinensern entführt. Nach einem Irrflug mit Zwischenstopps in verschiedenen Ländern landete sie schließlich in Mogadischu (Somalia), wo sie am 18.10.1977 von der Eliteeinheit GSG 9 gestürmt wurde. Die 91 Geiseln wurden befreit und drei Entführer getötet.
Ziel der Geiselnehmer war, der Forderung nach der Gründung eines eigenen Staates Palästina Ausdruck zu verleihen. Sie verlangten die Freilassung von elf führenden Mitgliedern der Roten Armee Fraktion aus den Gefängnissen und unterstützen hierdurch die RAF-Terroristen, die den Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer in ihrer Hand hatten. Nach der erfolgreichen Erstürmung der Lufthansa-Maschine begingen Spitzenköpfe der RAF in den Gefängniszellen von Stammheim kollektiven Selbstmord. Als Folge dessen wurde der Arbeitgeberpräsident von den Verbrechern erschossen.
Die Entführer drohten den Geiseln mehrfach Hinrichtungen an. Beispielsweise wurden sie mit Alkohol übergossen, damit sie besser brennen. Sie mussten mit ansehen, wie der Flugkapitän Jürgen Schumann im Mittelgang des Flugzeuges nach Demütigungen ermordet wurde. Sein Leichnam blieb dort lange Zeit liegen. Beim Gang auf die die katastrophal hygienisch überlastete Toilette mussten sie über ihn hinwegsteigen, bevor der Getötete über eine Rutsche einfach so auf die Rollbahn geworfen wurde. Der Kapitän hinterließ seine Ehefrau und zwei Kinder. Ich erinnere mich noch an die damalige Berichterstattung mit entsprechenden Bildern in der »Tagesschau«. Viele Stunden stand die Maschine bei flimmernder Hitze mit ausgefallener Klimaanlage auf dem Flugplatz von Mogadischu. Ultimaten verstrichen. All das mussten die Entführten aushalten. Tagelange Todesangst.
Nach der erfolgreichen Befreiung durch die Sondereinheit feierte die Bundesregierung ihren Sieg. Die Staatsmacht hatte sich nicht erpressen lassen, die Geiseln wurden gerettet. Sie allerdings müssen zukünftig damit klar kommen, dass ihr Tod bewusst eingeplant war, sie durchaus hätten geopfert werden können. Um so schlimmer ist es, dass sich nach ihrer Rettung niemand um sie kümmerte. Sie wurden weder seelisch unterstützt, noch erhielten sie eine materielle Entschädigung. Einige von ihnen bekamen ihr Leben nicht mehr in den Griff. Die Lufthansa hielt sich heraus und verwies auf die Regierung, da die Ursache der Entführung eine politische war. Diese wiederum, allen voran Bundeskanzler Helmut Schmidt, blieb hart und verweigerte die Zahlung von Schmerzensgeld. Er hatte den Zweiten Weltkrieg erlebt. Keiner kam im Fall der heimgekehrten traumatisierten Soldaten auf die Idee, in irgendeiner Form zu helfen.
Ein Jahr zuvor, 1976, wurde das Opferentschädigungsgesetz (OEG) erlassen. Versagt der Staat, seine Bürger vor Verbrechen zu schützen, ist er verpflichtet, den Geschädigten oder in Frage kommenden Hinterbliebenen Versorgungsleistungen (Heil- und Krankenbehandlungen, Hinterbliebenenrente, u. Ä.) zu gewähren. Schmerzensgeld wird nicht gezahlt, Sach- und Vermögensschäden werden nicht ersetzt.
Damals gab es Probleme mit dem noch wenig angewandten Gesetz. Auf entsprechende Erfahrungen konnten deren Bearbeiter nicht zurückgreifen. Welche Kosten sollten gedeckt werden, gehörte die Behandlung bei einem Psychologen dazu? Die ehemaligen Geiseln waren u.a. mit der komplizierten Antragspraxis überfordert. Sie scheiterte bereits an geeigneten Formularen, die dem speziellen Leid gerecht werden konnten. Hinzu kam, dass die Verwirklichung der Vorschrift regionalen Eigenheiten unterlag.
Die Opfer waren auf Eigeninitiativen angewiesen, sofern sie denn die Kraft hatten. Sie mussten ihre Pein individuell begründen. Ein pauschaler Opferstatus wurde ihnen nicht zugestanden.
Teilweise wiederholen sich die beiden letzten Sachverhalte im Fall der Germanwings-Katastrophe. Wir Hinterbliebene von Flug 4U9525 haben ohne Ausnahme dasselbe schreckliche Ereignis erlebt. Und trotzdem werden in der Anwendung des Opferentschädigungsgesetzes nicht hinnehmbare Unterschiede gemacht. Wir Angehörige stehen in Kontakt miteinander, tauschen uns aus und können daher vergleichen. So ist vorgekommen, dass Mitarbeiter/Psychologen gar ohne Kenntnis der genauen Sachlage oberflächlich und ignorant geurteilt haben, was zusätzliche Verletzungen für den Betreffenden in dem bereits bestehenden Leid mit sich bringt. Mit welchem Recht wird im Fall Germanwings beispielsweise Eltern nachgesagt, sie würden weniger trauern als andere Eltern? Das ist unmenschlich und muss zukünftig verhindert werden.
Zurück zu den Opfern der Landshut: Posttraumatische Belastungsstörungen waren damals nicht genügend erforscht und klassifiziert, als dass man sie als Krankheit definieren konnte. Abgesehen davon, dass es noch keine Traumambulanzen gab, war es verpönt, sich in psychotherapeutische Behandlung zu begeben, man wollte nicht als »verrückt« gelten. Somit war die Hemmschwelle der Geschädigten hoch, derartiges zu beantragen.
Jahre später bot ein Psychologe den befreiten Geiseln an, bei seiner Forschungsarbeit über Traumata teilzunehmen. Sie durften Untersuchungsobjekt sein. Die Unterstützung, die sie benötigten, erhielten sie nur unzureichend und wenn, mussten sie sie meist aus eigener Tasche bezahlen.
Landshut-Opfer verstehen bis heute nicht, dass sich der Bundeskanzler Helmut Schmidt niemals bei ihnen entschuldigte. Parallelen zum Fall Germanwings tun sich auf. Niemand übernimmt bis dato die Verantwortung, dass solch ein desolater Copilot jährlich die Tauglichkeit zum Fliegen für Passagiermaschinen ausgestellt bekam, trotz entsprechender Vermerke auf den Dokumenten …
Vierzig Jahre liegt das bereits zurück. Es ist ein Teufelskreis: Je mehr Gewalt wir sehen, desto häufiger wird sie nachgeahmt. Der Anteil traumatisierter Menschen erhöht sich. Der Staat wird zukünftig noch stärker in der Pflicht stehen. Auf die Dauer werden Selbsthilfegruppen, Stiftungen und Hilfsinitiativen einzelner Personen ihre Angebote nicht ausreichend finanziell stemmen können. Speziell geschulte Fachkräfte müssen her.
Die Landshut wurde vor wenigen Tagen nach Deutschland zurückgeholt. Das geschah auf Initiative von Martin Rupps, dem Autor des oben genannten Buches. Das Flugzeug soll als Museum und Denkmal dienen. Erst nach vierzig Jahren wird damit dem getöteten Piloten Jürgen Schumann und den überlebenden Opfern von Mogadischu gedacht.
© Brigitte Voß


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