28.04.2017, Freitag – Flugsicherheit

Als ich heute ins Internet schaue, traue ich meinen Augen kaum. Überschriften wie »Fluglinien heben die Zweipersonenregel im Cockpit auf« erstaunen mich.
Bereits wenige Tage nach dem Germanwings-Absturz gab die EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit) ein Service Information Bulletin, SIB Nr. 2015-04, heraus, das den Luftfahrtunternehmen empfahl, Verfahren zu entwickeln, die garantieren, dass sich zu jedem Zeitpunkt zwei befugte Personen im Cockpit aufhalten sollen. Mir leuchtete auf Anhieb ein, dass zwei Menschen, die aufeinander achtgeben, die Gefahr eines Suizids in der Pilotenkanzel reduzieren. Der damalige Verkehrsminister Alexander Dobrindt befürwortete den Vorschlag sofort. Es gab sogar Stimmen, die sich für drei Personen im Cockpit einsetzten. Eine von der EASA eingesetzte Taskforce untersuchte mögliche Risiken, die das Vier-Augen-Prinzip mit sich bringen könnte. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass es bereits vor der EASA-Empfehlung von vielen ausländischen Fluggesellschaften ohne irgendwelche negativen Vorkommnisse praktiziert wurde. Die deutschen Fluglinien setzten die Zwei-Personen-Regelung relativ rasch um.
Zwar haben die Berufsverbände/Gewerkschaften von Piloten und Flugbegleitern bereits recht früh das Vier-Augen-Prinzip kritisiert, dennoch bin ich überrascht, dass sich spätestens ab Juni des Jahres wieder nur eine Person im Cockpit aufhalten darf. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) begründet die Rücknahme wie folgt: Um die Regelung einzuhalten, werde die Tür häufiger geöffnet. (Das verstehe ich nicht.) Dadurch steige das Risiko, dass beispielsweise Terroristen in die Pilotenkanzel gelangen könnten. Diese Gefahr sei höher einzuschätzen als die eines Suizids. Der BDL beruft sich hierbei auf Statistiken. Die Begründung, die Wiederholung eines Verbrechens wie in Flug 4U9525 sei äußerst fraglich, zählt für mich nicht. Alles ist wahrscheinlich. Das Wort »unwahrscheinlich« wurde mit dem Sterben von Jens aus meinem Sprachschatz ausradiert.
Als weiteres Gegenargument wird angeführt, dass der Kreis der befugten Personen, die das Cockpit betreten dürfen, durch die Regelung anwachsen würde.
Wir sprachen mit unseren australischen Freunden darüber. Sie waren darüber sehr erstaunt und berichteten, dass das Vier-Augen-Prinzip in Australien seit Langem funktioniere und sich bewähre. Ihre Piloten müssten sich strengsten Kontrollen, ebenso in psychischer Hinsicht, unterziehen. Die Schweigepflicht unterliege für bestimmte Berufsgruppen eindeutigen Gesetzen, die festlegen, in welchen Fällen die Ärzte sie brechen müssen.
Deutschland gehört leider zu den Ländern, in denen der Schutz der Patienten äußerst stark ist. Das bewirkte, dass die Mediziner, die über den Gesundheitszustand des Copiloten sehr wohl Bescheid wussten, dies jedoch für sich behielten. So wurde auch dessen Krankschreibung dem Arbeitgeber nicht gemeldet.
Engstirnige deutschen Gesetze haben geholfen, unseren Sohn umzubringen. Sie sind mitverantwortlich, dass 149 Menschen sterben mussten.
Die französische Untersuchungsbehörde BEA fordert in ihrem Abschlussbericht, eindeutige Richtlinien zu schaffen, die die ärztliche Schweigepflicht betreffen. Sie gab diesbezügliche Empfehlungen an die Weltgesundheitsorganisation WHO und die EU-Kommission. Sind Gewalttaten geplant, steht die öffentliche Sicherheit auf dem Spiel, muss der Arzt klare Vorgaben haben, wann er die Schweigepflicht zu brechen hat, um zuständige Behörden zu benachrichtigen, ohne dabei Angst zu haben, selbst auf der Anklagebank zu landen. Anfang Dezember jedoch vermeldeten die Nachrichten, dass die EASA im Gegensatz zur BEA in ihren Vorschlägen, die die Grundlage für einen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission bilden, auf eine Aufweichung der ärztlichen Schweigepflicht verzichten. Der Grund dazu erschließt sich mir nicht. Was in zahlreichen Ländern funktioniert, soll in Deutschland nicht klappen? Die Schweigepflicht darf meiner Meinung nach nicht höher eingestuft werden als der Schutz der Bevölkerung.
Dafür empfahl die EASA mehr medizinische Kontrollen für Piloten.
(Bemerkung am Rande: Als es 2015 um den materiellen Schadenersatz durch Lufthansa ging, wurden die Kosten für eine Therapie bei einem Psychologen des Vertrauens nur übernommen, wenn sich der Hinterbliebene zuvor von einem Facharzt untersuchen ließ, den die Fluggesellschaft festlegte. Zusätzlich musste er ihn von der Schweigepflicht entbinden. Die Betreffenden fanden das Misstrauen, das ihnen entgegenschlug, demütigend, auch, weil es paradox ist, dass der Copilot von Flug 4U9525 durch das Schweigen der Ärzte geschützt wurde und somit seine verbrecherischen Energien entfalten konnte.)
Immerhin sieht das deutsche Luftverkehrsgesetz seit vergangenem Jahr strengere Pilotenkontrollen vor. So sind Luftfahrtunternehmen verpflichtet, vor Dienstbeginn Piloten zu überprüfen, auch unangekündigt, ob sie unter dem Einfluss von Medikamenten, Alkohol oder anderen psychoaktiven Substanzen stehen.
Das ist leider der bisher einzige handfeste Beschluss, der eine Wiederholung der Germanwings-Katastrophe erschweren soll. Möge er gut umgesetzt werden.
© Brigitte Voß


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