28.03.2017, Dienstag – Verwirrung

♦ EINHUNDERTFÜNF WOCHEN NACH DER KATASTROPHE ♦
Ich hatte überlegt, ob ich in den »Seelenrissen« überhaupt noch etwas zur Pressekonferenz der Familie Lubitz in Berlin erwähnen soll, die das zweite Jahresgedenken in Le Vernet überschattete. Aufsehenerregende Neuigkeiten zur Absturzursache hat sie laut Medien nicht ergeben. Vater und Gutachter sprechen von einer besonderen Wetterlage, die kombiniert mit eventuellen technischen Mängeln, die Katastrophe ermöglicht hätte. Im Vorfeld der Konferenz wurde auch kontaminierte Kabinenluft genannt (Ohnmacht ihres Sohnes), die zu dem schrecklichen Geschehen geführt hätte.
Der Bericht der Untersuchungsbehörde BEA spricht eine logischere Sprache.
Meiner angeknacksten Seele hat der Trubel allerdings nicht gutgetan.
Es ist schwer zu akzeptieren, dass Jens nie wieder kommt, weil er und mit ihm 148 Menschen einem der schwersten und folgenreichsten Verbrechen der Nachkriegsgeschichte zum Opfer fielen. Nur wenige Reste seines Körpers haben wir zurückerhalten. Das zu verarbeiten ist kompliziert, denn darüber redet man nicht. Die Tatsache ist derart brutal, dass man sein Gegenüber nicht mit dem Thema konfrontieren möchte. Das Wort »Pulverisiert«, das zu einer der ersten Beschreibungen der Absturzstelle gehört, hängt wie eine Klette an mir. Und jetzt müssen wir uns noch damit auseinandersetzen, dass die Familie Lubitz behauptet, ihr Sohn wäre unschuldig und ein verantwortungsvoller Pilot gewesen. Die Welt steht Kopf.
Die Reaktionen auf die Pressekonferenz fallen harsch aus, nicht nur wegen des gewählten Datums. Experten und Institutionen weisen die Behauptungen des Gutachters und des Vaters scharf zurück. Sogar die Bundesregierung mischt sich ein, da sie gleichfalls keinen Grund für Zweifel an den Ermittlungsergebnissen sieht.
Eine weitere Meldung stiftet Verwirrung, da sie uns unerwartet trifft. Das Bundesgericht in Arizona weist eine Klage in den USA gegen die Flugschule in Phönix/Arizona, an der Andreas Lubitz ausgebildet worden war, zurück. Das Ausbildungszentrum gehört zur Lufthansagruppe und hat wider besseres Wissen die psychischen Probleme des Copiloten nicht beachtet.
Ich bin enttäuscht. Hatte ich doch große Hoffnungen in die US-Gerichtsbarkeit gesetzt. Wichtiger als das Geld ist für mich die amerikanische Beweisführung, die nicht so beschränkt wie in Deutschland sein soll, sowie der freiere Zugang zu Informationen. Das könnte Goldes wert sein, geht es um die Aufklärung von Schuld und Verantwortung. Was bleibt denn noch? Von den französischen Untersuchungsrichterinnen hört man nichts, und die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat zu Beginn des Jahres die Akten zu den Vorgängen rund um den Absturz der Germanwings-Maschine aus unbegreiflichen Gründen eingestellt. Schon damals verstand ich die Welt nicht mehr. All diejenigen, die eine Mitschuld tragen, die ermöglicht haben, dass der 27-jährige den Airbus an den Felsen schmettern konnte, verstecken sich jetzt hinter seinen toten Schultern.
Ein Hoffnungsschimmer besteht, weil die Entscheidung des US-Gerichtes an Auflagen gebunden ist. Eine besagt, der Rechtsstreit solle in Deutschland ausgetragen werden, allerdings nach den Beweisregeln des US-Prozessrechts. Ich als absoluter Laie staune, was die Juristerei für Ideen hervorbringt. US-Recht in einem deutschen Gericht? Falls dieses ein derartiges Verfahren ablehnt, haben wir die Möglichkeit, uns erneut an die USA zu wenden.
© Brigitte Voß


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