13.03.2017, Montag – der steinige Weg

Auf der vorgestrigen Informationsveranstaltung in Haltern brachte uns der Rechtsanwalt bei, dass die Verhandlungen mit Germanwings gescheitert sind. Die Fluggesellschaft sieht keinen Regelungsbedarf und verweist auf nationales Recht. Ein Gesetz zum Hinterbliebenengeld bei Fremdverschulden, auf das man sich berufen könnte, existiert nicht. Also muss das Opferentschädigungsgesetz herhalten, was heißt, das Leid der Hinterbliebenen, die damit verbundenen Kosten sowie die Verantwortung für das schreckliche Geschehen werden auf den Staat und so auf die Bevölkerung abgewälzt.
Mit einem Gesetz, das die Ansprüche der Angehörigen auf eine entsprechende Entschädigung regelt, wären wir nicht dem Gefeilsche ums Geld ausgesetzt. Deutschland erweist sich bisher besonders kaltblütig, wie ein Vergleich mit anderen europäischen Ländern zeigt. Ein Beispiel: In Spanien erhalten Eltern pro Person einen Mindestsatz an Schmerzensgeld von 55 Tausend Euro. Außerdem wird ein weitgefasster Personenkreis berücksichtigt.
Jetzt wird eine Klage gegen Lufthansa geprüft, denn Ende 2018 läuft laut BGB die »regelmäßige Verjährungsfrist« von drei Jahren ab. In dem gerichtlichen Verfahren soll es auch um Schuld und fehlerhaftes Verhalten gehen.
Die Medien reagieren auf die Informationsveranstaltung des Anwaltsteams. Neben Informationen zum Treffen wird erstmalig die »Goldene Sonnenkugel« in der Öffentlichkeit präsentiert. (Zufällige Gleichzeitigkeit???) Anonyme Kommentare, die uns Geldgier vorwerfen, sind das Resultat. (Meinungssteuerung???) Das vergoldete Denkmal sowie das dazugehörige Ausschreibungsverfahren waren sehr teuer und wurden von Lufthansa bezahlt. Dazu sollte man wissen, dass es keinerlei Abstimmung unter den Angehörigen gab, ob man überhaupt ein weiteres Gedenkelement wünscht. Die Recherchetiefe mancher Zeitungen lässt zu wünschen übrig.
Neues Unheil bahnt sich an. Eine Journalistin, der wir kürzlich Rede und Antwort standen, teilt uns mit, dass die Eltern des Copiloten tatsächlich ein Gutachten veröffentlichen lassen wollen. Es soll belegen, dass ihr Sohn nicht depressiv und selbstmordgefährdet war. Auch hätte nicht er mit den in der Presse bekanntgewordenen Suchworten im Computer recherchiert, sondern seine Freundin.
Bereits zum Interview bei uns zuhause hatte die Reporterin berichtet, dass die Medien Schwierigkeiten bekämen, wenn sie Andreas Lubitz als Massenmörder bezeichnen. Wer die Verursacher dieser Beschwerden sind, kann man sich denken. Aber sie ziehe das durch. Natürlich bekräftigten wir sie in ihrer Meinung. Der Fall liegt doch klar auf der Hand.
Das zweite Jahresgedenken steht vor der Tür und dann das, ein Gutachten, das den Copiloten reinwaschen soll. Wie verdreht ist das denn.
Ich möchte in Ruhe mit Jens allein sein, jedoch die Umwelt erschwert das enorm. Ich könnte die Öffentlichkeit ausblenden, indem ich das Internet und andere Informationsgeber wie Presse, Radio oder Fernsehen meide, keine Infos, keine Journalisten, keinen Rechtsanwalt, auch keinen Blog …. Nichts, einfach nichts. Besinnliche Stille würde mich durchdringen. Nur, fände ich meinen Frieden? Die Antwort lautet »Nein«. Ich wäre nicht glücklich in dem Bewusstsein, alle Möglichkeiten unversucht gelassen zu haben, was einer vollständigen Offenlegung der Fehler von Verantwortlichen oder Verfahrensvorgängen, die den Absturz ermöglicht haben, dient. Auch wenn es ein steiniger und langwieriger Weg sein wird. Das sind wir unserem Sohn schuldig. Genau das hätte er gewollt.
© Brigitte Voß


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